AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN FÜR ÜBERNACHTUNGEN UND VERANSTALTUNGEN
- GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatz-ansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
- LEISTUNGEN, PREISE, ANZAHLUNG, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung und ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.7 Sofern die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart wurden, gilt Folgendes:
Nicht-exklusive Veranstaltungen
Eine Anzahlung von 50% der im Angebot aufgeführten Leistungen muss 14 Tage vor Veranstaltungs-beginn auf folgendem Konto:
Rheinhessen Sparkasse | IBAN: DE44 5535 0010 0200 1245 01 | BIC: MALADE51WOR
eingegangen sein. Der nach der Anzahlung verbleibende Rechnungsbetrag ist am Ende der Veranstaltung, in bar oder mit EC/Kreditkarte, fällig und ab dem dritten Tag danach mit 9% zu verzinsen.
Exklusive Veranstaltungen
Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des im Angebot angegebenen Umsatzes sofort fällig. Der Betrag kann überwiesen oder vor Ort in bar oder mit EC/Kreditkarte bezahlt werden. Bei Erfüllung des Vertrages wird die Anzahlung mit dem erbrachten Umsatz verrechnet. Sofern die vereinbarte Anzahlung nicht bis zum genannten Zahlungsziel bei Hotel eingegangen ist, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag unverzüglich und außerordentlich zu kündigen.
Weitere 30% des im Angebot angegebenen Umsatzes werden 4 Wochen vor der Veranstaltung fällig. Der Restbetrag ist entweder am Veranstaltungstag oder innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung fällig.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, nach den Rücktrittsbedingungen je nach Veranstaltungsart wie in 4.3-4.5 aufgeführt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
Rücktritt von Zimmerbuchungen:
Rücktrittserklärungen, die bis 14 Tage vor Reiseantritt getätigt werden: kostenfrei
Rücktrittserklärungen, die bis 10 Tage vor Reiseantritt getätigt werden: 25 % des Gesamtpreis
Rücktrittserklärungen, die bis 7 Tage vor Reiseantritt getätigt werden: 50 % des Gesamtpreis
Rücktrittserklärungen, die bis 3 Tage vor Reiseanatritt getätigt werden: 90 % des Gesamtpreis
Rücktrittserklärungen am Anreisetag: 100% des Gesamtpreis
4.2 Grundsätzlich gewährt das Hotel ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Veranstaltungsbeginn je nach Veranstaltungsart wie in 4.3-4.5 aufgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Rücktrittsbedingungen für nicht-exklusive Veranstaltungen
Rücktritt bis 56 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
Rücktritt von 55 bis 28 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises
Rücktritt von 27 bis 7 Tage vor Veranstaltung: 80 % des Gesamtpreises
Rücktritt ab 6 Tage vor Veranstaltung: 90 % des Gesamtpreises
Rücktritt/No-Show am Anreisetag: 100% des Gesamtpreises
4.4 Rücktrittsbedingungen für Gruppenbuchungen - nur Zimmer (ab 8 Zimmern - unabhängig der Belegung):
Für die Stornierung einzelner Zimmer oder die gesamte Gruppenbuchung, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
Rücktritt bis 56 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei
Rücktritt von 55 bis 28 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Gesamtpreises
Rücktritt von 27 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtpreises
Rücktritt ab 6 Tage vor Reiseanatritt: 90 % des Gesamtpreises
Rücktritt/No-Show am Anreisetag: 100% des Gesamtpreises
4.5 Rücktrittsbedingungen bei Exklusivmiete
Rücktritt bis 181 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
Rücktritt von 180 bis 90 Tage vor Veranstaltung: 50 % des Gesamtpreises
Rücktritt von 89 bis 21 Tage vor Veranstaltung: 80 % des Gesamtpreises
Rücktritt von 20 bis 1 Tage vor Veranstaltung: 90 % des Gesamtpreises
Rücktritt/No-Show am Anreisetag: 100% des Gesamtpreises
Die Berechnung der Stornierungskosten aus 4.3-4.5 bezieht sich auf die Gesamtsumme des vom Kunden unterschriebenen Angebots.
Dem Kunden steht es frei, eine entsprechende Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;'
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;'
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
- ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Der Kunde sendet dem Hotel bis spätestens 14 Werktage vor dem Anreisetag die genaue Anzahl der teilnehmenden Personen sowie eine aktuelle Zimmer- und Namensliste zu. Diese Zahl gilt sodann als garantierte Mindestteilnehmerzahl und dient als Basis zur Rechnungsstellung für alle gebuchten Leistungen. Eine vollständige Namensliste ist dem Hotel unter Angabe der folgenden Informationen zu übersenden: Vorname, Nachname, Nationalität, An- und Abreisedatum sowie eventuelle Unverträglichkeiten. In aktualisierten Namenslisten müssen Änderungen als diese gekennzeichnet sein.
6.2 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens vierzehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Im Fall einer Erhöhung der Teilnehmerzahl, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
6.3 Eine Reduzierung der Teilnehmer ist dem Hotel spätestens vierzehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Sie bedarf der Zustimmung des Hotels. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl, gegebenenfalls abzüglich 5%, für die Berechnung zugrunde gelegt.
6.4 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
6.5 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Sollte es zu kurzfristigen (am Tag vor oder während der Veranstaltung) Änderungswünschen des Kunden bei Set-Up oder Veranstaltungs-einrichtungen geben und muss dafür das Hotel einen Mehraufwand durch Umbau oder Änderung der Ablaufzeiten leisten, so werden diese mit mindestens 250,-€ netto in Rechnung gestellt.
- MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer expliziten Vereinbarung mit dem Hotel. Das Hotel ist nicht verpflichtet mitgebrachte Speisen und Getränke nach deren Genehmigung zu lagern oder gar eine Kühlmöglichkeit bereitzustellen. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
- HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Verschmutzungen oder Beschädigungen, die eine Sonderreinigung mit sich bringen werden mit mindestens 500,-€ netto in Rechnung gestellt.
10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Mommenheim. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Mommenheim.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mommenheim im März 2025
Die Geschäftsführung